§ 58Inkrafttreten, AußerkrafttretenAbs. 1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2732) außer Kraft. Vorlesen wird von diesem Browser nicht unterstützt.AbsatzlinkLink kopieren