Originaltext HOAI 2021, § 58 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Teil 5

Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 58

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Abs. 1

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2732) außer Kraft.

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