Originaltext HOAI 2021, § 53 – Anwendungsbereich

Teil 4

Fachplanung

Abschnitt 2

Technische Ausrüstung

§ 53

Anwendungsbereich

Abs. 1

Die Leistungen der Technischen Ausrüstung umfassen die Fachplanungen für Objekte.

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Abs. 2

Zur Technischen Ausrüstung gehören folgende Anlagengruppen:

  • 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
  • 2. Wärmeversorgungsanlagen,
  • 3. Lufttechnische Anlagen,
  • 4. Starkstromanlagen,
  • 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
  • 6. Förderanlagen,
  • 7. nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen,
  • 8. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken.
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