Originaltext HOAI 2021, § 41 – Anwendungsbereich

Teil 3

Objektplanung

Abschnitt 3

Ingenieurbauwerke

§ 41

Anwendungsbereich

Abs. 1

Ingenieurbauwerke umfassen:

  • 1. Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung,
  • 2. Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung,
  • 3. Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Absatz 1,
  • 4. Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung mit Gasen, Feststoffen und wassergefährdenden Flüssigkeiten, ausgenommen Anlagen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Absatz 2,
  • 5. Bauwerke und Anlagen der Abfallentsorgung,
  • 6. konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen,
  • 7. sonstige Einzelbauwerke ausgenommen Gebäude und Freileitungsmaste.
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