Originaltext HOAI 2021, § 17 – Anwendungsbereich

Teil 2

Flächenplanung

Abschnitt 1

Bauleitplanung

§ 17

Anwendungsbereich

Abs. 1

Leistungen der Bauleitplanung umfassen die Vorbereitung der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Baugesetzbuches in der jeweils geltenden Fassung die erforderlichen Ausarbeitungen und Planfassungen sowie die Mitwirkung beim Verfahren.

Vorlesen wird von diesem Browser nicht unterstützt.Absatzlink
Abs. 2

Leistungen beim Städtebaulichen Entwurf sind Besondere Leistungen.

Vorlesen wird von diesem Browser nicht unterstützt.Absatzlink