Originaltext HOAI 2021, Anlage 9 – Besondere Leistungen zur Flächenplanung

Anlagen

Anlagen

Anlage 9

Besondere Leistungen zur Flächenplanung

(zu § 18 Absatz 2, § 19 Absatz 2, § 23 Absatz 2, § 24 Absatz 2, § 25 Absatz 2, § 26 Absatz 2, § 27 Absatz 2)

Für die Leistungsbilder der Flächenplanung können insbesondere folgende Besondere Leistungen vereinbart werden:

  • 1. Rahmensetzende Pläne und Konzepte:

    • a) Leitbilder
    • b) Entwicklungskonzepte
    • c) Masterpläne
    • d) Rahmenpläne
  • 2. Städtebaulicher Entwurf:

    • a) Grundlagenermittlung
    • b) Vorentwurf
    • c) Entwurf

    Der Städtebauliche Entwurf kann als Grundlage für Leistungen nach § 19 der HOAI dienen und Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbes sein.

  • 3. Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung:

    • a) Durchführen von Planungsaudits
    • b) Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden
    • c) Aufstellen und Überwachen von integrierten Terminplänen
    • d) Vor- und Nachbereiten von planungsbezogenen Sitzungen
    • e) Koordinieren von Planungsbeteiligten
    • f) Moderation von Planungsverfahren
    • g) Ausarbeiten von Leistungskatalogen für Leistungen Dritter
    • h) Mitwirken bei Vergabeverfahren für Leistungen Dritter (Einholung von Angeboten, Vergabevorschläge)
    • i) Prüfen und Bewerten von Leistungen Dritter
    • j) Mitwirken beim Ermitteln von Fördermöglichkeiten
    • k) Stellungnahmen zu Einzelvorhaben während der Planaufstellung
  • 4. Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung:

    • a) Erstellen digitaler Geländemodelle
    • b) Digitalisieren von Unterlagen
    • c) Anpassen von Datenformaten
    • d) Erarbeiten einer einheitlichen Planungsgrundlage aus unterschiedlichen Unterlagen
    • e) Strukturanalysen
    • f) Stadtbildanalysen, Landschaftsbildanalysen
    • g) Statistische und örtliche Erhebungen sowie Bedarfsermittlungen, zum Beispiel zur Versorgung, zur Wirtschafts-, Sozial- und Baustruktur sowie zur soziokulturellen Struktur
    • h) Befragungen und Interviews
    • i) Differenziertes Erheben, Kartieren, Analysieren und Darstellen von spezifischen Merkmalen und Nutzungen
    • j) Erstellen von Beiplänen, zum Beispiel für Verkehr, Infrastruktureinrichtungen, Flurbereinigungen, Grundbesitzkarten und Gütekarten unter Berücksichtigung der Pläne anderer an der Planung fachlich Beteiligter
    • k) Modelle
    • l) Erstellen zusätzlicher Hilfsmittel der Darstellung zum Beispiel Fotomontagen, 3D-Darstellungen, Videopräsentationen
  • 5. Verfahrensbegleitende Leistungen:

    • a) Vorbereiten und Durchführen des Scopings
    • b) Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der formellen Beteiligungsverfahren
    • c) Ermitteln der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen für die Umweltprüfung
    • d) Erarbeiten des Umweltberichtes
    • e) Berechnen und Darstellen der Umweltschutzmaßnahmen
    • f) Bearbeiten der Anforderungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Bauleitplanungsverfahren
    • g) Erstellen von Sitzungsvorlagen, Arbeitsheften und anderen Unterlagen
    • h) Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs nach Offenlage oder Beteiligungen, insbesondere nach Stellungnahmen
    • i) Ausarbeiten der Beratungsunterlagen der Gemeinde zu Stellungnahmen im Rahmen der formellen Beteiligungsverfahren
    • j) Leistungen für die Drucklegung, Erstellen von Mehrausfertigungen
    • k) Überarbeiten von Planzeichnungen und von Begründungen nach der Beschlussfassung (zum Beispiel Satzungsbeschluss)
    • l) Verfassen von Bekanntmachungstexten und Organisation der öffentlichen Bekanntmachungen
    • m) Mitteilen des Ergebnisses der Prüfung der Stellungnahmen an die Beteiligten
    • n) Benachrichtigen von Bürgern und Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Abwägungsergebnis
    • o) Erstellen der Verfahrensdokumentation
    • p) Erstellen und Fortschreiben eines digitalen Planungsordners
    • q) Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze
    • r) Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
    • s) Mitwirken an Anhörungs- oder Erörterungsterminen
    • t) Leiten bzw. Begleiten von Arbeitsgruppen
    • u) Erstellen der zusammenfassenden Erklärung nach dem Baugesetzbuch
    • v) Anwenden komplexer Bilanzierungsverfahren im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
    • w) Erstellen von Bilanzen nach fachrechtlichen Vorgaben
    • x) Entwickeln von Monitoringkonzepten und -maßnahmen
    • y) Ermitteln von Eigentumsverhältnissen, insbesondere Klären der Verfügbarkeit von geeigneten Flächen für Maßnahmen
  • 6. Weitere besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen:

    • a) Erarbeiten einer Planungsraumanalyse im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie
    • b) Mitwirken an der Prüfung der Verpflichtung, zu einem Vorhaben oder einer Planung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (Screening)
    • c) Erstellen einer allgemein verständlichen nichttechnischen Zusammenfassung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
    • d) Daten aus vorhandenen Unterlagen im Einzelnen ermitteln und aufbereiten
    • e) Örtliche Erhebungen, die nicht überwiegend der Kontrolle der aus Unterlagen erhobenen Daten dienen
    • f) Erstellen eines eigenständigen allgemein verständlichen Erläuterungsberichtes für Genehmigungsverfahren oder qualifizierende Zuarbeiten hierzu
    • g) Erstellen von Unterlagen im Rahmen von artenschutzrechtlichen Prüfungen oder Prüfungen zur Vereinbarkeit mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
    • h) Kartieren von Biotoptypen, floristischen oder faunistischen Arten oder Artengruppen
    • i) Vertiefendes Untersuchen des Naturhaushalts, wie z. B. der Geologie, Hydrogeologie, Gewässergüte und -morphologie, Bodenanalysen
    • j) Mitwirken an Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung
    • k) Mitwirken an Genehmigungsverfahren nach fachrechtlichen Vorschriften
    • l) Fortführen der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens, Erstellen einer genehmigungsfähigen Fassung auf der Grundlage von Anregungen Dritter.
Vorlesen wird von diesem Browser nicht unterstützt.Absatzlink