Besondere Leistungen zur Flächenplanung
(zu § 18 Absatz 2, § 19 Absatz 2, § 23 Absatz 2, § 24 Absatz 2, § 25 Absatz 2, § 26 Absatz 2, § 27 Absatz 2)
Für die Leistungsbilder der Flächenplanung können insbesondere folgende Besondere Leistungen vereinbart werden:
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1. Rahmensetzende Pläne und Konzepte:
- a) Leitbilder
- b) Entwicklungskonzepte
- c) Masterpläne
- d) Rahmenpläne
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2. Städtebaulicher Entwurf:
- a) Grundlagenermittlung
- b) Vorentwurf
- c) Entwurf
Der Städtebauliche Entwurf kann als Grundlage für Leistungen nach § 19 der HOAI dienen und Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbes sein.
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3. Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung:
- a) Durchführen von Planungsaudits
- b) Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden
- c) Aufstellen und Überwachen von integrierten Terminplänen
- d) Vor- und Nachbereiten von planungsbezogenen Sitzungen
- e) Koordinieren von Planungsbeteiligten
- f) Moderation von Planungsverfahren
- g) Ausarbeiten von Leistungskatalogen für Leistungen Dritter
- h) Mitwirken bei Vergabeverfahren für Leistungen Dritter (Einholung von Angeboten, Vergabevorschläge)
- i) Prüfen und Bewerten von Leistungen Dritter
- j) Mitwirken beim Ermitteln von Fördermöglichkeiten
- k) Stellungnahmen zu Einzelvorhaben während der Planaufstellung
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4. Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung:
- a) Erstellen digitaler Geländemodelle
- b) Digitalisieren von Unterlagen
- c) Anpassen von Datenformaten
- d) Erarbeiten einer einheitlichen Planungsgrundlage aus unterschiedlichen Unterlagen
- e) Strukturanalysen
- f) Stadtbildanalysen, Landschaftsbildanalysen
- g) Statistische und örtliche Erhebungen sowie Bedarfsermittlungen, zum Beispiel zur Versorgung, zur Wirtschafts-, Sozial- und Baustruktur sowie zur soziokulturellen Struktur
- h) Befragungen und Interviews
- i) Differenziertes Erheben, Kartieren, Analysieren und Darstellen von spezifischen Merkmalen und Nutzungen
- j) Erstellen von Beiplänen, zum Beispiel für Verkehr, Infrastruktureinrichtungen, Flurbereinigungen, Grundbesitzkarten und Gütekarten unter Berücksichtigung der Pläne anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- k) Modelle
- l) Erstellen zusätzlicher Hilfsmittel der Darstellung zum Beispiel Fotomontagen, 3D-Darstellungen, Videopräsentationen
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5. Verfahrensbegleitende Leistungen:
- a) Vorbereiten und Durchführen des Scopings
- b) Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der formellen Beteiligungsverfahren
- c) Ermitteln der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen für die Umweltprüfung
- d) Erarbeiten des Umweltberichtes
- e) Berechnen und Darstellen der Umweltschutzmaßnahmen
- f) Bearbeiten der Anforderungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Bauleitplanungsverfahren
- g) Erstellen von Sitzungsvorlagen, Arbeitsheften und anderen Unterlagen
- h) Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs nach Offenlage oder Beteiligungen, insbesondere nach Stellungnahmen
- i) Ausarbeiten der Beratungsunterlagen der Gemeinde zu Stellungnahmen im Rahmen der formellen Beteiligungsverfahren
- j) Leistungen für die Drucklegung, Erstellen von Mehrausfertigungen
- k) Überarbeiten von Planzeichnungen und von Begründungen nach der Beschlussfassung (zum Beispiel Satzungsbeschluss)
- l) Verfassen von Bekanntmachungstexten und Organisation der öffentlichen Bekanntmachungen
- m) Mitteilen des Ergebnisses der Prüfung der Stellungnahmen an die Beteiligten
- n) Benachrichtigen von Bürgern und Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Abwägungsergebnis
- o) Erstellen der Verfahrensdokumentation
- p) Erstellen und Fortschreiben eines digitalen Planungsordners
- q) Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze
- r) Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
- s) Mitwirken an Anhörungs- oder Erörterungsterminen
- t) Leiten bzw. Begleiten von Arbeitsgruppen
- u) Erstellen der zusammenfassenden Erklärung nach dem Baugesetzbuch
- v) Anwenden komplexer Bilanzierungsverfahren im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
- w) Erstellen von Bilanzen nach fachrechtlichen Vorgaben
- x) Entwickeln von Monitoringkonzepten und -maßnahmen
- y) Ermitteln von Eigentumsverhältnissen, insbesondere Klären der Verfügbarkeit von geeigneten Flächen für Maßnahmen
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6. Weitere besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen:
- a) Erarbeiten einer Planungsraumanalyse im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie
- b) Mitwirken an der Prüfung der Verpflichtung, zu einem Vorhaben oder einer Planung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (Screening)
- c) Erstellen einer allgemein verständlichen nichttechnischen Zusammenfassung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- d) Daten aus vorhandenen Unterlagen im Einzelnen ermitteln und aufbereiten
- e) Örtliche Erhebungen, die nicht überwiegend der Kontrolle der aus Unterlagen erhobenen Daten dienen
- f) Erstellen eines eigenständigen allgemein verständlichen Erläuterungsberichtes für Genehmigungsverfahren oder qualifizierende Zuarbeiten hierzu
- g) Erstellen von Unterlagen im Rahmen von artenschutzrechtlichen Prüfungen oder Prüfungen zur Vereinbarkeit mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- h) Kartieren von Biotoptypen, floristischen oder faunistischen Arten oder Artengruppen
- i) Vertiefendes Untersuchen des Naturhaushalts, wie z. B. der Geologie, Hydrogeologie, Gewässergüte und -morphologie, Bodenanalysen
- j) Mitwirken an Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung
- k) Mitwirken an Genehmigungsverfahren nach fachrechtlichen Vorschriften
- l) Fortführen der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens, Erstellen einer genehmigungsfähigen Fassung auf der Grundlage von Anregungen Dritter.
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