Originaltext HOAI 2021, Anlage 6 – Grundleistungen im Leistungsbild Landschaftsrahmenplan

Anlagen

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Anlage 6

Grundleistungen im Leistungsbild Landschaftsrahmenplan

(zu § 25 Absatz 2)

Das Leistungsbild Landschaftsrahmenplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:

  • 1. Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs

    • a) Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen
    • b) Ortsbesichtigungen
    • c) Abgrenzen des Planungsgebiets
    • d) Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen
    • e) Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen
    • f) Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge
  • 2. Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen

    • a) Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten
    • b) Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
    • c) Bewerten von Flächen und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes hinsichtlich ihrer Eignung, Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Vorbelastung
    • d) Bewerten geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft
    • e) Feststellen von Nutzungs- und Zielkonflikten
    • f) Zusammenfassendes Darstellen der Erfassung und Bewertung
  • 3. Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung

    • a) Lösen der Planungsaufgabe und

    • b) Erläutern der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen in Text und Karte

      Zu Buchstabe a) und b) gehören:

      • aa) Erstellen des Zielkonzepts
      • bb) Umsetzen des Zielkonzepts durch Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft und durch Artenhilfsmaßnahmen für ausgewählte Tier- und Pflanzenarten
      • cc) Vorschläge zur Übernahme in andere Planungen, insbesondere in Regionalplanung, Raumordnung und Bauleitplanung
      • dd) Mitwirken bei der Abstimmung der vorläufigen Fassung mit der für den Naturschutz zuständigen Behörde
      • ee) Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber
  • 4. Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung

    Darstellen des Landschaftsrahmenplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.

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