Grundleistungen im Leistungsbild Grünordnungsplan
(zu § 24 Absatz 2)
Das Leistungsbild Grünordnungsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:
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1. Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
- a) Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen
- b) Ortsbesichtigungen
- c) Abgrenzen des Planungsgebiets
- d) Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen
- e) Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen
- f) Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge
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2. Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen
- a) Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten
- b) Bewerten der Landschaft nach den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Erholungsvorsorge
- c) Zusammenfassendes Darstellen der Bestandsaufnahme und Bewertung in Text und Karte
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3. Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung
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a) Lösen der Planungsaufgabe und Erläutern der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen in Text und Karte
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b) Darlegen der angestrebten Flächenfunktionen und Flächennutzungen
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c) Darlegen von Gestaltungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
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d) Vorschläge zur Übernahme in andere Planungen, insbesondere in die Bauleitplanung
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e) Mitwirken bei der Abstimmung der vorläufigen Fassung mit der für den Naturschutz zuständigen Behörde
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f) Bearbeiten der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
- aa) Ermitteln und Bewerten der durch die Planung zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach Art, Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf
- bb) Erarbeiten von Lösungen zur Vermeidung oder Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Abstimmung mit den an der Planung fachlich Beteiligten
- cc) Ermitteln der unvermeidbaren Beeinträchtigungen
- dd) Vergleichendes Gegenüberstellen von unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Ausgleich und Ersatz einschließlich Darstellen verbleibender, nicht ausgleichbarer oder ersetzbarer Beeinträchtigungen
- ee) Darstellen und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Unterhaltung und rechtlichen Sicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- ff) Integrieren ergänzender, zulassungsrelevanter Regelungen und Maßnahmen auf Grund des Natura 2000-Gebietsschutzes und der Vorschriften zum besonderen Artenschutz auf Grundlage vorhandener Unterlagen
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4. Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung
Darstellen des Grünordnungsplans oder Landschaftsplanerischen Fachbeitrags in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.