Originaltext HOAI 2021, Anlage 5 – Grundleistungen im Leistungsbild Grünordnungsplan

Anlagen

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Anlage 5

Grundleistungen im Leistungsbild Grünordnungsplan

(zu § 24 Absatz 2)

Das Leistungsbild Grünordnungsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:

  • 1. Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs

    • a) Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen
    • b) Ortsbesichtigungen
    • c) Abgrenzen des Planungsgebiets
    • d) Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen
    • e) Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen
    • f) Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge
  • 2. Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen

    • a) Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten
    • b) Bewerten der Landschaft nach den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Erholungsvorsorge
    • c) Zusammenfassendes Darstellen der Bestandsaufnahme und Bewertung in Text und Karte
  • 3. Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung

    • a) Lösen der Planungsaufgabe und Erläutern der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen in Text und Karte

    • b) Darlegen der angestrebten Flächenfunktionen und Flächennutzungen

    • c) Darlegen von Gestaltungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

    • d) Vorschläge zur Übernahme in andere Planungen, insbesondere in die Bauleitplanung

    • e) Mitwirken bei der Abstimmung der vorläufigen Fassung mit der für den Naturschutz zuständigen Behörde

    • f) Bearbeiten der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

      • aa) Ermitteln und Bewerten der durch die Planung zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach Art, Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf
      • bb) Erarbeiten von Lösungen zur Vermeidung oder Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Abstimmung mit den an der Planung fachlich Beteiligten
      • cc) Ermitteln der unvermeidbaren Beeinträchtigungen
      • dd) Vergleichendes Gegenüberstellen von unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Ausgleich und Ersatz einschließlich Darstellen verbleibender, nicht ausgleichbarer oder ersetzbarer Beeinträchtigungen
      • ee) Darstellen und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Unterhaltung und rechtlichen Sicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
      • ff) Integrieren ergänzender, zulassungsrelevanter Regelungen und Maßnahmen auf Grund des Natura 2000-Gebietsschutzes und der Vorschriften zum besonderen Artenschutz auf Grundlage vorhandener Unterlagen
  • 4. Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung

    Darstellen des Grünordnungsplans oder Landschaftsplanerischen Fachbeitrags in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.

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