Grundleistungen im Leistungsbild Landschaftsplan
(zu § 23 Absatz 2)
Das Leistungsbild Landschaftsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:
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1. Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
- a) Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen
- b) Ortsbesichtigungen
- c) Abgrenzen des Planungsgebiets
- d) Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen
- e) Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen
- f) Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge
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2. Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen
- a) Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten
- b) Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- c) Bewerten von Flächen und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes hinsichtlich ihrer Eignung, Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Vorbelastung
- d) Bewerten geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft
- e) Feststellen von Nutzungs- und Zielkonflikten
- f) Zusammenfassendes Darstellen der Erfassung und Bewertung
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3. Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung
- a) Formulieren von örtlichen Zielen und Grundsätzen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft einschließlich Erholungsvorsorge
- b) Darlegen der angestrebten Flächenfunktionen und Flächennutzungen sowie der örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- c) Erarbeiten von Vorschlägen zur Übernahme in andere Planungen, insbesondere in die Bauleitpläne
- d) Hinweise auf Folgeplanungen und -maßnahmen
- e) Mitwirken bei der Beteiligung der nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verbände
- f) Mitwirken bei der Abstimmung der Vorläufigen Fassung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde
- g) Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber
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4. Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung
Darstellen des Landschaftsplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.
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