Originaltext HOAI 2021, Anlage 2 – Grundleistungen im Leistungsbild Flächennutzungsplan

Anlagen

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Anlage 2

Grundleistungen im Leistungsbild Flächennutzungsplan

(zu § 18 Absatz 2)

Das Leistungsbild Flächennutzungsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:

  • 1. Leistungsphase 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen

    • a) Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials
    • b) Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte
    • c) Ortsbesichtigungen
    • d) Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig
    • e) Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge
    • f) Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung
    • g) Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs
    • h) Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung
    • i) Berücksichtigen von Fachplanungen
    • j) Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung
    • k) Mitwirken an der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind
    • l) Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden
    • m) Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde
  • 2. Leistungsphase 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung

    • a) Erarbeiten des Entwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs
    • b) Mitwirken an der Öffentlichkeitsbeteiligung
    • c) Mitwirken an der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind
    • d) Mitwirken an der Abstimmung mit den Nachbargemeinden
    • e) Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen aus frühzeitigen Beteiligungen
    • f) Abstimmen des Entwurfs mit der Gemeinde
  • 3. Leistungsphase 3: Plan zur Beschlussfassung

    • a) Erarbeiten des Planes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für den Beschluss durch die Gemeinde
    • b) Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen
    • c) Erstellen des Planes in der durch Beschluss der Gemeinde aufgestellten Fassung.
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