Originaltext HOAI 2021, Anlage 11 – Grundleistungen im Leistungsbild Freianlagen, Besondere Leistungen, Objektliste

Anlagen

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Anlage 11

Grundleistungen im Leistungsbild Freianlagen, Besondere Leistungen, Objektliste

(zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5)

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11.1 Leistungsbild Freianlagen

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LPH 1 Grundlagenermittlung

GrundleistungenBesondere Leistungen
  • a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers oder vorliegender Planungs- und Genehmigungsunterlagen
  • b) Ortsbesichtigung
  • c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
  • d) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • – Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung
  • – Kartieren und Untersuchen des Bestandes, Floristische oder faunistische Kartierungen
  • – Begutachtung des Standortes mit besonderen Methoden zum Beispiel Bodenanalysen
  • – Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, Erstellen von Bestandskarten
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LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

GrundleistungenBesondere Leistungen
  • a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
  • b) Abstimmen der Zielvorstellungen
  • c) Erfassen, Bewerten und Erläutern der Wechselwirkungen im Ökosystem
  • d)

    Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen unter Berücksichtigung zum Beispiel

    • – der Topographie und der weiteren standörtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen,
    • – der Umweltbelange einschließlich der natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen und der vegetationstechnischen Bedingungen,
    • – der gestalterischen und funktionalen Anforderungen,
    • – Klären der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen,
    • – Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • e) Darstellen des Vorentwurfs mit Erläuterungen und Angaben zum terminlichen Ablauf
  • f) Kostenschätzung, zum Beispiel nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
  • g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Vorplanungsergebnisse
  • – Umweltfolgenabschätzung
  • – Bestandsaufnahme, Vermessung
  • – Fotodokumentationen
  • – Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
  • – Erarbeiten von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren
  • – Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände
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LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

GrundleistungenBesondere Leistungen
  • a) Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung unter Vertiefung zum Beispiel der gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, ökologischen, natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen
    Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • – Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen
  • – Erarbeiten besonderer Darstellungen, zum Beispiel Modelle, Perspektiven, Animationen
  • – Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführung
  • b) Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen und Behörden
  • c)

    Darstellen des Entwurfs zum Beispiel im Maßstab 1:500 bis 1:100, mit erforderlichen Angaben insbesondere

    • – zur Bepflanzung,
    • – zu Materialien und Ausstattungen,
    • – zu Maßnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben,
    • – zum terminlichen Ablauf
  • d) Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
  • e) Kostenberechnung, zum Beispiel nach DIN 276 einschließlich zugehöriger Mengenermittlung
  • f) Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
  • g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwurfsplanungsergebnisse
  • – Mitwirken bei Beteiligungsverfahren oder Workshops
  • – Mieter- oder Nutzerbefragungen
  • – Erarbeiten von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten, Eingriffs- oder Ausgleichsbilanz nach landesrechtlichen Regelungen
  • – Mitwirken beim Erstellen von Kostenaufstellungen und Planunterlagen für Vermarktung und Vertrieb
  • – Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung)
  • – Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
  • – Abrufen von Fördermitteln nach Vergleich mit den Ist-Kosten (Baufinanzierungsleistung)
  • – Mitwirken bei der Finanzierungsplanung
  • – Erstellen einer Kosten-Nutzen-Analyse
  • – Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten
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LPH 4 Genehmigungsplanung

GrundleistungenBesondere Leistungen
  • a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • b) Einreichen der Vorlagen
  • c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
  • – Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
  • – Erstellen von landschaftspflegerischen Fachbeiträgen oder natur- und artenschutzrechtlichen Beiträgen
  • – Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht
  • – Erfassen, Bewerten und Darstellen des Bestandes gemäß Ortssatzung
  • – Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen
  • – Erstellen von Genehmigungsunterlagen und Anträgen nach besonderen Anforderungen
  • – Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke
  • – Prüfen von Unterlagen der Planfeststellung auf Übereinstimmung mit der Planung
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LPH 5 Ausführungsplanung

GrundleistungenBesondere Leistungen
  • a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
  • b) Erstellen von Plänen oder Beschreibungen, je nach Art des Bauvorhabens zum Beispiel im Maßstab 1:200 bis 1:50
  • c) Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • d)

    Darstellen der Freianlagen mit den für die Ausführung notwendigen Angaben, Detail- oder Konstruktionszeichnungen, insbesondere

    • – zu Oberflächenmaterial, -befestigungen und -relief,
    • – zu ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattungen,
    • – zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten und Qualitäten,
    • – zu landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen oder artenschutzrechtlichen Maßnahmen
  • e) Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf
  • f) Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung
  • – Erarbeitung von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren (zum Beispiel Lastplattendruckversuche)
  • – Auswahl von Pflanzen beim Lieferanten (Erzeuger)
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LPH 6 Vorbereitung der Vergabe

GrundleistungenBesondere Leistungen
  • a) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen
  • b) Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung
  • c) Abstimmen oder Koordinieren der Leistungsbeschreibungen mit den an der Planung fachlich Beteiligten
  • d) Aufstellen eines Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse
  • e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse
  • f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  • g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
  • – Alternative Leistungsbeschreibung für geschlossene Leistungsbereiche
  • – Besondere Ausarbeitungen zum Beispiel für Selbsthilfearbeiten
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LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe

GrundleistungenBesondere Leistungen
  • a) Einholen von Angeboten
  • b) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
  • c) Führen von Bietergesprächen
  • d) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
  • e) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen
  • f) Kostenkontrolle durch Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
  • g) Mitwirken bei der Auftragserteilung
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LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation

GrundleistungenBesondere Leistungen
  • a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • b) Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungen
  • c) Abstimmen mit den oder Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  • d) Fortschreiben und Überwachen des Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse
  • e) Dokumentation des Bauablaufes (zum Beispiel Bautagebuch), Feststellen des Anwuchsergebnisses
  • f) Mitwirken beim Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
  • g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der ausführenden Unternehmen
  • h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
  • i) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
  • j) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
  • k) Übergabe des Objekts
  • l) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
  • m) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
  • n) Überwachen der Fertigstellungspflege bei vegetationstechnischen Maßnahmen
  • o) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
  • p) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
  • q) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
  • – Dokumentation des Bauablaufs nach besonderen Anforderungen des Auftraggebers
  • – fachliches Mitwirken bei Gerichtsverfahren
  • – Bauoberleitung, künstlerische Oberleitung
  • – Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation
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LPH 9 Objektbetreuung

GrundleistungenBesondere Leistungen
  • a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  • b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  • c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • – Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege
  • – Überwachen von Wartungsleistungen
  • – Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
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11.2 Objektliste Freianlagen

Nachstehende Freianlagen werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:

ObjekteHonorarzone
IIIIIIIVV
In der freien Landschaft
– einfache Geländegestaltungx
– Einsaaten in der freien Landschaftx
– Pflanzungen in der freien Landschaft oder Windschutzpflanzungen, mit sehr geringen oder geringen Anforderungenxx
– Pflanzungen in der freien Landschaft mit natur- und artenschutzrechtlichen
Anforderungen (Kompensationserfordernissen)
x
– Flächen für den Arten- und Biotopschutz mit differenzierten Gestaltungsansprüchen oder mit Biotopverbundfunktionx
– Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltungx
– Geländegestaltungen und Pflanzungen für Deponien, Halden und Entnahmestellen mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungenxx
– Freiflächen mit einfachem Ausbau bei kleineren Siedlungen, bei Einzelbauwerken und bei landwirtschaftlichen Aussiedlungenx
– Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen mit geringen oder
durchschnittlichen Anforderungen
xx
In Stadt- und Ortslagen
– Grünverbindungen ohne besondere Ausstattungx
– innerörtliche Grünzüge, Grünverbindungen mit besonderer Ausstattungx
– Freizeitparks und Parkanlagenx
– Geländegestaltung ohne oder mit Abstützungenxx
– Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen sowie an Ortsrändernxx
– Schulgärten und naturkundliche Lehrpfade und -gebietex
– Hausgärten und Gartenhöfe mit Repräsentationsansprüchenxx
Gebäudebegrünung
– Terrassen- und Dachgärtenx
– Bauwerksbegrünung vertikal und horizontal mit hohen oder sehr hohen Anforderungenxx
– Innenbegrünung mit hohen oder sehr hohen Anforderungenxx
– Innenhöfe mit hohen oder sehr hohen Anforderungenxx
Spiel- und Sportanlagen
– Ski- und Rodelhänge ohne oder mit technischer Ausstattungxx
– Spielwiesenx
– Ballspielplätze, Bolzplätze, mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungenxx
– Sportanlagen in der Landschaft, Parcours, Wettkampfstreckenx
– Kombinationsspielfelder, Sport-, Tennisplätze und Sportanlagen mit Tennenbelag
oder Kunststoff- oder Kunstrasenbelag
xx
– Spielplätzex
– Sportanlagen Typ A bis C oder Sportstadienxx
– Golfplätze mit besonderen natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen oder
in stark reliefiertem Geländeumfeld
xx
– Freibäder mit besonderen Anforderungen, Schwimmteichexx
– Schul- und Pausenhöfe mit Spiel- und Bewegungsangebotx
Sonderanlagen
– Freilichtbühnenx
– Zelt- oder Camping- oder Badeplätze, mit durchschnittlicher oder hoher Ausstattung oder Kleingartenanlagenxx
Objekte
– Friedhöfe, Ehrenmale, Gedenkstätten, mit hoher oder sehr hoher Ausstattungxx
– Zoologische und botanische Gärtenx
– Lärmschutzeinrichtungenx
– Garten- und Hallenschauenx
– Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Anlagen, historische Park- und Gartenanlagen, Gartendenkmalex
Sonstige Freianlagen
– Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit durchschnittlichen topographischen Verhältnissen oder durchschnittlicher Ausstattungx
– Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit schwierigen oder besonders schwierigen topographischen Verhältnissen oder hoher oder sehr hoher Ausstattungxx
– Fußgängerbereiche und Stadtplätze mit hoher oder sehr hoher Ausstattungsintensitätxx
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