Rechtliches
Lösch- und Aufbewahrungskonzept
Stand: 13.09.2026
Regeln für Speicherfristen, Löschung, Export und Backup-Retention.
Grundsatz
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie sie für Vertrag, Betrieb, Sicherheit, Nachweiszwecke oder gesetzliche Pflichten erforderlich sind.
Mandantendaten
Mandantendaten werden nach Vertragsende exportiert oder gelöscht, sofern keine gesetzlichen Pflichten oder berechtigte Nachweisinteressen entgegenstehen.
Persönliche Einstellungen eines Nutzers (zum Beispiel Darstellung, Startseite, Listenansichten, Dashboard-Anordnung) werden zusammen mit dem Nutzerkonto gelöscht. Nutzer können sie zuvor jederzeit selbst unter „Meine Einstellungen“ zurücksetzen; dabei werden die gespeicherten Werte entfernt, nicht nur ausgeblendet.
Backups
Backups werden turnusmäßig rotiert. Daten können innerhalb der Backup-Aufbewahrungsfrist fortbestehen und werden nicht selektiv aus historischen Sicherungen entfernt, sofern dies technisch unverhältnismäßig ist.
Versionierte Quelle
Repository-Ablage: /legal/loesch-und-aufbewahrung.md